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Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Mit unserem Pflegedienst an der Seite sind Sie immer umfassend informiert.

Der höchste Pflegegrad 5 sieht den maximalen Leistungsumfang der Pflegekasse vor. Bewilligt wird dieser Personen, die in ihrer Selbstständigkeit so stark eingeschränkt sind, dass sie einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Dies sind Intensivpflegebedürftige, mehrfach erkrankte, hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die auf ständige Unterstützung angewiesen sind.

Auf Grundlage der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) trifft die Pflegekasse ihre Entscheidung.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 5

Wurde Ihnen ein Pflegegrad 5 gewährt, haben Sie Anspruch auf:

  • ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 990 €, sofern Sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden
  • oder Pflegesachleistungen von monatlich 2.299 €, falls ein Pflegedienst die Versorgung übernimmt.
  • Für die Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse 1.854 € jährlich für maximal vier Wochen im Jahr.
  • Das gemeinsame Jahresbudget werden für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege liegt bei 3.539 €. Um eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss die häusliche Pflege seit mindestens sechs Monaten nicht mehr stattfinden.
  • Eine Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte für maximal vier Wochen im Jahr wird mit 1.685 € bezuschusst. 
  • Währenddessen erhalten Sie weiterhin die Hälfte Ihres monatlichen Pflegegeldes.
  • Bei einer stationären Pflege in einem Pflegeheim übernimmt die Kasse 2.096 €.
  • Erfolgt eine Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung, werden 2.085 € im Monat als Unterstützung beigesteuert.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5:

  • Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 42 € ist für bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Pflegehandschuhe vorgesehen.
  • Eine Wohnumfeldverbesserung, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, wird mit 4.180 € pro Gesamtmaßnahme gefördert.
  • Ziehen Sie in ein Betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG um, erhalten bis zu vier Bewohner jeweils maximal 2.613 € Gründungszuschuss.
  • Kommt ein Hausnotruf zum Einsatz, werden 25,50 € monatlich übernommen.
  • Hinzu kommen 244 € pro Monat für die Beschäftigung einer Organisationshilfe.
  • Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich können zusätzliche Pflege- und Betreuungsmaßnahmen wie die Seniorenbetreuung finanziert werden.
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